Jährliche Abrechnung der MWST ab 01.01.2025
Ab 01.01.2025 tritt die Teilrevision des MWSTG in Kraft und mit einigen Neuerungen besteht nun die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen. Zusätzlich kann die Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2025 nur noch elektronisch und online über das Online-Portal der ESTV eingereicht werden. Was bedeutet das im Detail?